Kilometerpauschale Finanzamt
Seit der letzten Steuerreform, die im Jahr 2006 mit Wirkung ab 2007 beschlossen wurde, erregte die Kilometerpauschale Finanzamt heftig die Gemüter. Tatsächlich wurden durch diese Neuregelung viele Arbeitnehmer deutlich benachteiligt, denn plötzlich konnte nur noch eine Kilometerpauschale Finanzamt geltend gemacht werden, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer betrug. Berufstätige Ehepaare konnten dadurch eine jährliche Steuermehrleistung von mehreren tausend Euro erbringen müssen. Kern der Änderung der Regelungen zur Kilometerpauschale Finanzamt war die Einführung des Werkstorprinzips. Damit wurden jede Tätigkeit und alle damit verbundenen Kosten außerhalb des Werkstors dem privaten Bereich zugerechnet. Nur wer durch eine längere Fahrstrecke zu seinem Arbeitsplatz außergewöhnlich stark belastet war, konnte noch eine Kilometerpauschale Finanzamt von 30 Cent pro Entfernungskilometer, der über eine Strecke von 20 Kilometern hinausging, von der Steuer absetzen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Dezember 2008 über anhängige Klagen von Steuerzahlern, die sich durch diese Neuregelung zur Kilometerpauschale Finanzamt benachteiligt fühlten. Es kam dabei zu dem Ergebnis, dass das Werkstorprinzip vom Grundsatz des objektiven Nettoprinzips, das in der Einkommensbesteuerung angewendet wird, abwich und somit eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Berufspendlern darstellte. Das Bundesverfassungsgericht sah durch diese Regelung der Kilometerpauschale Finanzamt den Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzt und empfahl der Bundesregierung, eine neue gesetzliche Regelung über die Kilometerpauschale Finanzamt zu schaffen. Diese reagierte, indem sie kurzerhand die in der Steuerreform 2006 getroffene Regelung außer Kraft setzte und das davor geltende Recht zur Kilometerpauschale Finanzamt wieder einsetzte. Seither kann nun wieder eine Entfernungspauschale für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von der Steuer abgesetzt werden.